Schulentwicklungsplan 2019 (SEPL)

Eine der Aufgaben des KER21 war es in der jüngeren Vergangenheit u.a., eine Stellungnahme zum von der Schulbehörde geplanten SEPL 2019 (Schulentwicklungsplan) gemeinsam mit den Elternräten der Mitgliedsschulen zu erarbeiten.

Der Schulentwicklungsplan (SEPL) soll nach § 86, 2 und 3 HmbSG die Schulentwicklung in Hamburg für zehn Jahre vorausplanen und gilt durch seine Transparenz als wesentliches Mitbestimmungsrecht schulischer Gremien.
Der letzte Schulentwicklungsplan 2012 hatte sich aufgrund der Neuschaffung der Stadtteilschulen und der Einführung des Ganztags bis zur 6. Klasse selbst eine kürzere Laufzeit gesetzt.

Am 26. November 2014 wurde das starke Anwachsen der Schülerzahl in der KER21-Sitzung seitens BSB bestätigt. Besorgte Eltern erkannten dieses Thema in jenem Schuljahr als eines mit besonders hoher Priorität an. Einige Schulen mussten mehr Klassen aufnehmen; mobile Klassenzimmer (MOKL) wurden nötig. Der Boom im Wohnungsbau des Bezirks führte zu einem Stau im Schulbau. Der z.B. für 2018 geplante Umzug der Kurt-Tucholsky-Schule in die Neue Mitte Altona verzögerte sich erheblich.

Das Struensee-Projekt von 2015 erfuhr mit Zuzug des Deutsch-Französischen Gymnasiums (DFG/LFA) eine komplette Neuplanung. Diese Schulgelände stehen der steigenden Schülerschaft gegenwärtig nicht zur Verfügung.

Zum Jahreswechsel 2015-6 forderte der Zuzug von Flüchtlingen nach Hamburg den Schulbau ebenfalls. Am 14. November 2017 zweifelte die CDU in der Hamburger Bürgerschaft in einer schriftlichen kleinen Anfrage (SKA 21/10883) – vor allem hinsichtlich der Veränderungen in unserem KER21 (Altona Kerngebiet) – die Validität des SEPL 2012 an. Bedenken der Eltern, wie z.B. an der Max Brauer Schule oder der Schule Rothestraße, blieben unbeantwortet. Doch grundsätzlich war der Wille der Schulbehörde zu spüren, die Probleme anzugehen.

Am 30. Oktober 2018 mahnte die Elternkammer in den Beschlüssen 674/03 und 674/04 den neuen Schulentwicklungsplan an und auch der KER21 – gemeinsam mit dem KER22 – unterstützte diese Forderung in einer Resolution vom 27. Februar 2019. Eltern wünschen sich einen transparenteren Schulbau. Anfang März 2019 wurde er angekündigt.
Am Dienstag, den 8. Mai 2019 wurde der neue Schulentwicklungsplan in der Presse verkündet.

Die Schulen hatten bis 18. Juni 2019 die Möglichkeit in ihrer Schulkonferenz unter Beteiligung der Eltern, und an weiterführenden Schulen unter Beteiligung der Schülerschaft, Stellung zum SEPL-Entwurf zu beziehen. Der Kreiselternrat hatte bis 25. Juni 2019 Zeit, eine Stellungnahme zu verabschieden, was sich aufgrund der Kürze der Zeit schwierig gestaltete. Die Elternkammer erhielt bis zum 30. August 2019 Gelegenheit, Stellung nehmen.
Das angekündigte Entwicklungsprogramm war mit 4 Milliarden EUR an Investitionen bis 2030 und dem Neubau von 39 Schulen (mit einer durchschnittlichen Klassenraumgröße von 80 qm) ambitioniert. 
Weniger erfreulich war, dass nachgefragte Schulen Opfer ihres Erfolgs wurden und ihre Klassen-Zügigkeit ausbauen sollten. Viele Schulen bemühen sich um ein pädagogisch durchdachtes Raumkonzept und sind immer wieder mit gestiegener Klassenzügigkeit konfrontiert. Neue Schulen beginnen dagegen mit moderaten Anfangszahlen. Hier durfte man auf die einzelnen Stellungnahmen gespannt sein.

Ein anderer Punkt: Steigende Schülerzahlen pro Schule verringern den Raum je SchülerIn für Mensa, Schulhof, Sportflächen, Differenzierungsräume, pädagogische Flächen, Fachräume, Versammlungsräume, Toiletten, Werkstätten u.v.m, denn im Vordergrund der Planung stehen natürlich die nutzbaren Klassenräume. All dies mussten die Schulleitungen, beteiligte Eltern und SchülerInnen nun versuchen, mitzubedenken.

Ein anderes Problem für die Beteiligten ist die Kenntnis über die Rahmenbedingungen und Richtzahlen. Das Musterflächenprogramm 2018 gibt darüber Auskunft. Viele Richtzahlen sind schwerer zu finden, wie z.B. zur Mensa-Ausstattung oder die Schulweglänge (nicht über 2 km für Grundschüler). 

Zu beachten ist, dass die Zügigkeit einer Schule folgende Werte umfasst:

  • den durchschnittlichen Wert aller Jahrgänge einer Schule, inklusive Vorschulklassen,
  • abgeschulter Klassen an Gymnasien nach der Beobachtungsstufe, sowie
  • abgehender Klassen im Jahrgang 11 oder 12.

Der Wert richtet sich nach der Anzahl der nutzbaren Klassenräume. Auch Fachräume und pädagogische Räume zählen hierzu. Jede Schule hat einen Steckbrief, in dem diese Zahl benannt wird. IVK-Klassen werden auch kleinere Räume zugemutet und daher leider nicht mitgezählt.

SBH-Region 4 – Schulstandorte
SBH-Region 7 – Schulstandorte