Es sind die Elternräte folgender Schulen Mitglied im KER21:
Der Kreiselternrat besteht bei Schulen mit weniger 800 SuS aus je einer Vertretung, bei Schulen mit mehr als 800 SuS aus je zwei VertreterInnen des Elternrates einer Schule.
Für Grundschulen und Stadtteilschulen kommt es ab etwa 35 Klassen, bei Gymnasien ab etwa 29 Klassen zur Grenze von ca. 800 SuS und somit zu einer zusätzlichen Stimme im Kreiselternrat.
Schulen für sonderpädagogischen Förderbedarf (5) | Website (ER) | |
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Elbschule – Bildungszentrum Hören und Kommunikation | ER Elbschule | |
Schule Hirtenweg | ER Hirtenweg | |
Schule Kielkamp | ER Kielkamp | |
ReBBZ Bernstorffstraße | ||
ReBBZ Carsten-Rehder-Straße | ER ReBBZ B |
Berufliche Schulen (2) | Website ER | |
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Berufliche Schule Energietechnik Altona (BEA) | ||
Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik |