Kreiselternrat 21 – Altona-Ost
Hier finden Sie Informationen über unsere Struktur, Termine sowie Hintergründe zu den Themen und Bereichen, mit denen wir uns beschäftigen bzw. beschäftigt haben.
Im KER21 sind insgesamt 14 Grundschulen, vier Stadtteilschulen und sechs Gymnasien vertreten. Mit der Max Brauer Schule ist auch eine von 18 Hamburger Langformschulen (Stadtteilschule mit Grundschulabteilung) in Altona ansässig.
[Quelle: HamburgService – Schulstatistisches Informationssystem]Der KER21 umfasst die staatlichen Schulen der Stadtteile Altona-Altstadt, Altona-Nord, Altonaer Sternschanze, Bahrenfeld, Groß Flottbek, Ottensen sowie Othmarschen und erstreckt sich von den Grundschulen Thadenstraße und Sternschanze im Osten bis zur Schule Windmühlenweg im Westen. Im Westen schließt sich der KER22 an.
Die fünf Schulen für sonderpädagogischen Förderbedarf in unserem Gebiet begrüßen wir gern als Gäste des KER21; sie haben zur Vertretung ihrer Interessen mit dem KER SO ein eigenes Gremium und VertrerInnen in der Elternkammer Hamburg.
Die sieben Privatschulen im Gebiet des KER21 sind ebenfalls herzlich als Gäste zur Mitarbeit eingeladen, sie verfügen aber über kein Stimmrecht.
Im Gebiet des KER21 kommt es durch Zuzug (von 2000-2020 nahm die Bevölkerungszahl im Bezirk Altona um ca. 35.000 Einwohner zu) zum Aus- und Neubau von Schulen aller Schulformen. U.a. entsteht ein neuer Schulcampus an der Königstraße (Struensee Gymnasium, Deutsch-Französisches Gymnasium, GTS an der Elbe) sowie auf dem ehemaligen Gelände der Kurt-Tucholsky-Schule in Altona-Nord (Schulform noch offen).
Was macht der Kreiselternrat?
„Der Kreiselternrat soll die Verbindung der Elternräte eines Schulkreises untereinander und mit der Elternkammer pflegen und allgemeine Angelegenheiten des Schulkreises erörtern. Er besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter (bei Schulen mit mehr als 800 Schülerinnen und Schülern aus je zwei Vertretungen) der Elternräte aller Schulen, die in dem jeweiligen Schulkreis liegen oder zu ihm gehören, sowie als Vertreterinnen und Vertretern des Schulkreises in der Elternkammer.“ (HmbSG § 75)
Die Elternräte in den Schulen müssen spätestens vier Wochen nach Beginn eines Schuljahres gewählt werden. Die neuen Elternräte müssen spätestens sechs Wochen nach Beginn eines Schuljahres die VertreterInnen für den Kreiselternrat bestimmen.
Die VertreterInnen des KER21 sowie des Kreiselternrates 22 (KER22) haben im Februar 2019 mit einstimmigen Beschluss eine jeweilig entsprechende Gastmitgliedschaft mit Antragsrecht, Rederecht und Anwesenheitsrecht beschlossen.
Eine Übersicht über die insgesamt 17 Kreiselternräte in den sieben Hamburger Bezirken findet sich hier.